Eltern

Die Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern ist für uns von grosser Wichtigkeit. In diesem Bereich stellen wir Ihnen eine Auswahl an wichtigen Informationen zur Verfügung. Zudem finden Sie im Downloadbereich dieser Homepage ergänzende und detailliertere Dokumente.

Die rechtzeitigen An- und Abmeldungen sind für uns wichtige Voraussetzungen für eine seriöse Planung hinsichtlich der Klassenbildung. Gerne heissen wir Sie und Ihr Kind in unserer Schulgemeinde willkommen oder möchten uns bei einem Wegzug von Ihrem Kind und Ihnen verabschieden. Zur Online-Anmeldung gelangen Sie über folgenden >>> Link. Oder Sie verwenden hierfür das Formular, welches Sie im Downloadbereich dieser Homepage finden. Um eine termingerechte Zusendung des ausgefüllten Formulars an das Schulsekretariat sind wir Ihnen dankbar.

Wir bitten Sie, Ihr Kind im Krankheitsfall – auch bei schweren Erkältungen – zu Hause zu behalten. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Kind zu Hause besser betreuen können. Zudem besteht im Kindergarten und in der Schule die Gefahr, dass Ihr Kind seine Kameradinnen und Kameraden ansteckt. Dies möchten wir im Interesse aller Kinder verhindern.

Wenn Ihr Kind krank ist und über kürzere oder längere Zeit den Unterricht nicht besuchen kann, bitten wir Sie, Ihr Kind schriftlich zu entschuldigen. Rufen Sie die Klassenlehrperson am ersten Tag der Abwesenheit Ihres Kindes bis kurz vor 08.00 Uhr an oder lassen Sie die Nachricht durch ein anderes Kind derselben Klasse an die Klassenlehrperson ausrichten.

Gesuche für Dispensationen sind schriftlich und mindestens einen Monat vorher an die Klassenlehrperson z. H. der Schulleitung zu richten. Urlaube über 2 Wochen werden durch den Schulrat beurteilt, das Gesuch ist 2 Monate vorher einzureichen.


Jokertage

Jokertage erlauben das Fernbleiben des Kindes vom Unterricht ohne Angabe eines Grundes.

  • Jedem Schüler und jeder Schülerin stehen insgesamt 2 Jokertage im Schuljahr zur Verfügung, welche Ende Schuljahr verfallen. Während den beiden Kindergartenjahren kann ein Kind insgesamt 5 Jokertage beziehen.
  •  Ein Jokertag umfasst einen gesamten Unterrichtstag (Vormittags- und Nachmittagsunterricht).
  • Unmittelbar vor und nach den Sommerferien sowie bei länger angekündigten schulischen Anlässen und Prüfungen können Jokertage nicht eingesetzt werden.
  • Jokertage müssen mindestens eine Woche vorher bei der Klassenlehrperson eingegeben werden.

Vorgehen

  • Beziehen Sie die Formulare ‘Urlaubsgesuch’ oder ‘Antrag Jokertage’ und das Absenzenreglement in der Rubrik Downloads auf dieser Website.
  • Übergeben Sie das ausgefüllte Formular der Klassenlehrperson Ihres Kindes. Bitte reichen Sie bei Geschwistern je ein separates Urlaubsgesuch bei der jeweiligen Klassenlehrperson ein.
  • Die Klassenlehrperson registriert die bezogenen Jokertage und kann Urlaubsgesuche bis zu einem Tag bewilligen.
  • Die Schulleitung kann Urlaubsgesuche bis zu zwei Wochen und zur Ferienverlängerung bewilligen, bei längeren Gesuchen entscheidet der Schulrat darüber.
  • Bitte organisieren Sie als Eltern, dass das Kind den versäumten Schulstoff aufarbeitet.

Bitte geben Sie wichtige, Ihr Kind betreffende Informationen an die Klassenlehrperson weiter. So kann die Lehrperson optimal auf Ihr Kind eingehen.

Falls Ihr Kind von einer Situation betroffen ist, welche seinen Gemütszustand oder seine Schulleistungen beeinträchtigen könnte, ist eine Information an die Klassenlehrperson unerlässlich. Informieren Sie die Lehrperson auch über allfällige Krankheiten Ihres Kindes, damit sie bei einem Vorfall entsprechend reagieren kann. Die Lehrpersonen, die Schulleitung und auch die Behörden unterstehen der Schweigepflicht.


Probleme sind besser lösbar, wenn sie frühzeitig angegangen werden. Falls ein Problem zwischen Schule – Lehrpersonen, Eltern – Kind oder Kind – Kind auftritt, warten Sie nicht zu lange und gehen Sie folgendermassen vor:

1. Besprechen Sie das Problem immer zuerst mit den betroffenen Lehrpersonen. 2. Kommt es wiederum zu keiner befriedigenden Lösung, wenden Sie sich an die Schulleitung. 3. Führt auch dies zu keiner Verbesserung der Situation, ist der Schulrat die nächste Instanz.

Für allgemeine, die Schule betreffende Fragen ist selbstverständlich die Schulleitung zuständig.


Die Primarstufe Binningen versteht sich als lernende Organisation. Die Schulleitung und die Lehrpersonen sind aus diesem Grunde dankbar für direkte Rückmeldungen der Eltern.

Herbst 30.09.2023 – 15.10.2023
Weihnachten 23.12.2023 – 07.01.2024
Fasnacht 10.02.2024 – 25.02.2024
Frühjahr 23.03.2024 – 07.04.2024
Sommer 29.06.2024 – 11.08.2024

 

Zusätzliche schulfreie Tage
1. Mai 01.05.2024
Auffahrt 09.05. – 10.05.2024
Pfingstmontag 20.05.2024

 

Der Schulweg ist ein wichtiges Erlebnis im Leben des Kindes. Allerdings birgt er, wie jeder Weg in der Öffentlichkeit, auch Herausforderungen. Sie können Ihr Kind darauf vorbereiten, ihn möglichst gut zu meistern. Erinnern Sie es daran, auf dem direkten Weg zur Schule zu gehen, und helfen Sie ihm, sich selbständig im Strassenverkehr zurechtzufinden.


Setzen Sie Massnahmen zur Sicherheit Ihres Kindes (Kleidung, Dreieck, Helmtragen beim Velofahren). Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eltern und Erziehungsberechtigte die Verantwortung für den Schulweg tragen.

Sagen Sie Ihrem Kind, wie es sich verhalten soll, wenn es von fremden Personen angesprochen wird.


Bitte bringen Sie Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule oder in den Kindergarten. Jedes Auto in der Nähe des Schulhauses oder des Kindergartens kann diejenigen Kinder gefährden, welche zu Fuss unterwegs sind! Der Weg sollte in der Regel zu Fuss zurückgelegt werden.

Falls Ihr Kind mit deinem Fahrrad oder Ähnlichem (Trottinett, Rollschuhe, Einrad, …) den Schulweg zurücklegt, müssen Sie ein bei der Lehrperson vorhandenes Formular ausfüllen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihr Einverständnis und übernehmen die Verantwortung für das Kind auf dem Gefährt.


Wichtig:

  • Kindergartenkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener mit Gefährten (Trottinett, Rollschuhe, Einrad, …) zur Schule kommen.
  • Schulkinder ab der ersten Klasse dürfen mit dem Trottinett zur Schule kommen. Das Formular erhalten Sie bei der Klassenlehrperson.
  • Schulkinder ab der vierten Klasse dürfen nach Absolvieren des praktischen Verkehrskundeunterrichts mit dem Velo zur Schule kommen. Das Formular erhalten Sie bei der Klassenlehrperson.
  • Sämtliche Gefährte werden ausserhalb der Schulhäuser in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt. Die Gefährte der Kindergartenkinder müssen von der erwachsenen Begleitperson wieder mitgenommen werden.

In jedem Schulhaus befindet sich ein Schrank oder eine Kiste, wo die verloren gegangenen Gegenstände aufbewahrt werden.

Veröffentlichung von Kinderfotos

Es kommt immer wieder vor, dass im Rahmen von Schulanlässen Fotos von Kindern gemacht werden und diese im Binninger Anzeiger, auf der Homepage der Primarstufe Binningen oder ähnlichen Medien veröffentlicht werden. Dazu wird Ihr Einverständnis eingeholt.


Umgang mit privaten elektronischen Geräten Der gesunde Umgang mit Smartphones, MP3-Playern und Tablets ist Bestandteil der Medienpädagogik und wird in unserem Unterricht thematisiert.

Um den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für persönliche Kontakte, Bewegung und Spiel zu geben, regeln wir die Benützung von privaten Geräten während der Schulzeit wie folgt:

a) Das Benützen von elektronischen Unterhaltungsgeräten ist während den Schulzeiten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7.00 – 16.30 Uhr sowie am Mittwoch von 7.00 – 13.30 Uhr auf dem ganzen Schulareal verboten. 

b) Die Schüler und Schülerinnen schalten ihre Geräte vor dem Betreten des Schulareals aus und versorgen diese im Schulsack. Dort bleiben sie bis zum Verlassen des Schulareals. Die Lehrpersonen übernehmen keine Verantwortung für die Geräte.

Die Unfallversicherung aller Kindergarten- und Schulkinder ist obligatorisch und Sache der Eltern. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Ihr Kind gegen Unfälle versichert ist. Die gleiche Regelung gilt bei Haftpflichtschäden.